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Was
ist Sozialpolitik ?
Die
wichtigsten Geldleistungen der Sozialen Sicherheit in Deutschland
Schutz
der Beschaeftigten in der Türkei
Das
private und kollektive Arbeitsrecht stellt das Recht auf Gründung
von Vereinen und Gewerkschaften sowie auf Tarifverhandlungen unter
Garantie. In diesem Rahmen hat die Türkei die Vereinbarungen Nummer
87, 98, 105 und 111 der “Internationalen Arbeitsorganisation” (ILO)
unterzeichnet. Bis heute akzeptierte die Türkei 39 Beschlüsse dieser
Organisation, die direkt das Arbeitsleben betreffen.
Allgemeine Regelungen des privaten
Arbeitsrechtes
Menschliche Tätigkeiten werden in zwei Gruppen aufgeteilt: in
dauerhafte und in nicht dauerhafte Arbeit. Eine Beschäftigung, die
höchstens 30 Werktage dauert, ist nicht dauerhafte Arbeit. Wenn eine
Beschäftigung 30 Werktage überschreitet, dann handelt es sich dabei
um eine dauerhafte Arbeit. Uneinstimmigkeiten bei nicht dauerhaften
Arbeiten werden im Rahmen des Schuldrechtes beigelegt.
Arbeitsverträge, die eine Frist von einem Jahr oder mehr haben, müssen
schriftlich festgelegt werden. Mit Beginn der Beschäftigung des
Arbeitnehmers am Arbeitsplatz nach der Zustimmung des Arbeitgebers
beginnt das dienstrechtliche Verhältnis.
Bei
ständigen Dienstverträgen dauert die Probezeit höchstens ein Monat.
Diese Frist kann jedoch nach Tarifverhandlungen bis auf drei Monate
verlängert werden. Innerhalb der Probezeit können beide Seiten den
Vertrag ohne Vorankündigung und Entschädigung auflösen. Der Lohn
sowie die übrigen Rechte des Arbeiters für die erfüllten Arbeitstage
sind jedoch einzuhalten.
Die
Arbeitgeber in der Türkei sind verpflichtet, an Arbeitsplätzen, an
denen mindestens 50 Beschäftigte tätig sind, 3 % der Arbeitsplätze
Behinderten zur Verfügung zu stellen, wo sie den betreffenden Beruf
entsprechend ihrer physischen und psychischen Eigenschaften
ausführen können.
Das
Beschaeftigungsquotensytem gilt auch für ehemalige Haeftlinge.
Demnach müssen Arbeitgeber in Arbeitsplätzen, wo mindestens 50
Personen arbeiten, 3 % der Arbeitsplätze ehemaligen Häftlingen zur
Verfügung stellen (1987 tarih ve 19403 sayılı Eski Hükümlülerin
İstihdamı Hakkında Tüzük).
Bei
nicht Berücksichtigung dieser Beschaeftigungspflicht von Behinderten
und ehemaligen Beschaeftigten müssen Arbeitgeber monatliche
Ersatzleistungen zahlen.
Aufgrund
einer Neuregelung müssen Arbeitgeber seit Ende 1995, an
Arbeitsplätzen, wo mindestens 50 Beschäftigte tätig sind, 2% der
Arbeitsplätze Ehepartnern oder Kindern oder Geschwistern von, bei
terroristischen Vorfällen ums Leben gekommenen oder arbeitsunfähig
gewordenen verletzten Beamten und Soldaten zur Verfügung stellen. An
Arbeitsplätzen, an denen mindestens 50 Personen arbeiten, umfaßt die
Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber also 8%.
Der
Urlaub eines Arbeiters, der mindestens ein Jahr lang, einschließlich
der Probezeit, an einem Arbeitsplatz im Rahmen des Arbeitsgesetzes
tätig ist, wird wie folgend geregelt:
• Arbeiter, deren Dienstzeit zwischen 1 und 5 Jahren liegt, haben 12
Werktage frei,
• Arbeiter, deren Dienstzeit zwischen 5 und 15 Jahren liegt, haben 18
Werktage frei,
• Arbeiter, deren Dienstzeit mehr als 15 Jahre beträgt, haben 24
Werktage frei.
Arbeiter
unter 18 Jahren bekommen mindestens 18 Werk- tage frei. Die
Urlaubszeit kann durch Tarifverträge oder Dienstverträge erhöht
werden.
Das
bezahlte Urlaubsrecht gehört zu den unverzichtbaren Arbeiterrechten.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet nachzuweisen, daß der Arbeiter von
diesem Recht Gebrauch macht. Vor Ablauf der einjährigen Dienstzeit
hat der Arbeiter kein Urlaubsrecht.
In der
Türkei dürfen Kinder unter 15 Jahren nicht angestellt werden. Jedoch
dürfen Kinder ab 13 Jahren leichte Arbeiten ausüben, die ihrer
Gesundheit und Entwicklung nicht schaden und ihre schulische oder
berufliche Ausbildung oder ihre Teilnahme an einer Ausbildung nicht
beeinträchtigen dürfen.
Bei
unterirdischen oder Unterwasserarbeiten wie in Bergwerken, bei der
Errichtung von Kabelnetzen, Kanalisationen oder Tunnels dürfen
Männer unter 18 Jahren und Frauen in jedem Alter nicht angestellt
werden. Gleichermaßen ist auch in Industriebetrieben die
Beschäftigung von Männern unter 18 Jahren und Frauen in jedem Alter
in der Nachtschicht verboten. Jedoch können bei speziellen Arbeiten,
wo Frauen eingesetzt werden müssen, im Rahmen von Regelungen einer
vom Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherung und vom
Gesundheitsministerium ausgearbeiteten Satzung Frauen unter 18
Jahren in der Nachtschicht arbeiten.
Die
wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Türkei allgemein 45 Stunden.
Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt in Betrieben, die in der
Woche 6 Werktage arbeiten, 7,5 Stunden, in Betrieben, die in der
Woche 5 Tage arbeiten, 9 Stunden. Eine andere Satzung regelt die
Arbeitszeit bei Tätigkeiten, bei denen die Arbeit nicht in Werktage
einer Woche eingeteilt werden kann.
Die Festsetzung des Mindestlohns im
Arbeitsbereich
Der 33.
Artikel des Arbeitsgesetzes Nummer 1475 enthält die folgenden
Bestimmungen den Mindestlohn in der Türkei betreffend: "Das
Arbeitsministerium legt über die 'Kommission zur Festsetzung des
Mindestlohnes' mindestens alle zwei Jahre zur Anpassung der
wirtschaftlichen und sozialen Situation der Arbeiter, die in einem
vertraglichem Dienstverhältnis stehen oder vom Arbeitsgesetz
betroffen sind, und von Seeleuten und Journalisten, einen
Mindestlohn fest."
Im
ersten Artikel der Verordnung über den Mindestlohn wird der
Mindestlohn wie folgt beschrieben: "Die als Gegenleistung für einen
normalen Werktag an den Arbeiter zu zahlende Summe, die die nötigen
Ausgaben des Arbeiters für Nahrung, Wohnung, Kleidung, Gesundheit,
Verkehr und Kultur in einer minimalen Weise deckt."
Obwohl
der gesetzliche Mindestlohn spätestens alle zwei Jahre festgelegt
werden muß, wurde der Mindestlohn in den 70'er und 80'er Jahren in
den meisten Fällen in kürzeren Zeitabschnitten neu geregelt. Seit
1987 tritt die Kommission jedes Jahr zusammen und legt den neuen
Mindestlohn fest. Obwohl die Beschlüsse der Kommission endgültig
sind, steht der Rechtsweg beim Oberverwaltungsgericht offen, da
diese Festsetzung als ein Verwaltungsakt betrachtet wird.
Rund 35%
der 4.5 Millionen Arbeiter in der Türkei, die an die Soziale
Versicherungsanstalt Prämien zahlen, arbeiten für den Mindestlohn.
30% davon sind als Hausmeister und 70% im privaten und öffentlichen
Sektor tätig.
Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter
In der
Türkei sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, die erforderlichen
Maßnahmen für die Gesundheit und Arbeitssicherheit der Arbeiter zu
treffen, alle betreffenden Vorschriften zu befolgen und über alle
erforderlichen Geräte ohne Ausnahme zu verfügen. Die Arbeiter
dagegen müssen sich an die Regeln und Vorschriften im Zusammenhang
mit der Gesundheit und Arbeitssicherheit halten.
Der
Arbeitgeber muß für die Gewährleistung der Arbeitssicherheit die
erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen und die Arbeiter dazu
bewegen, von diesen Mitteln Gebrauch zu machen, und er muß dies auch
ständig und effektiv kontrollieren. Der Arbeitgeber haftet seinen
Arbeitnehmern gegenüber für die Folgen nach einem Arbeitsunfall
sowie für die Schäden, die Arbeiter während ihrer Tätigkeit
verursachen.
Kinder
unter 16 Jahren dürfen nicht bei schweren und gefährlichen Arbeiten
eingesetzt werden. Eine vom Gesundheitsministerium und Ministerium
für Arbeit und Soziale Sicherung herausgegebene Satzung beschreibt
die schweren und gefährlichen Arbeiten.
Ohne ein
ärztliches Attest, das vom Arzt des Betriebes, von Polikliniken für
Arbeitergesundheit oder, wenn vor Ort nicht vorhanden, von der
sozialen Versicherungsanstalt, den staatlichen Polikliniken oder
Ärzten der Regierung oder Stadtverwaltungen ausgestellt ist und den
erforderlichen Gesundheitszustand attestiert, dürfen Arbeiter nicht
für schwere und gefährliche Arbeiten angestellt werden. Ein
Arbeitgeber, der ohne ein bei der Einstellung auszustellendes
ärztliches Attest einen Arbeiter anstellt, muß im Rahmen des
Arbeitsgesetzes mit Strafen rechnen.
Die Einführung der
Arbeitslosigkeitsversicherung
Gemaess
des Gesetzes vom 25.08.1999 mit der Nr. 4447 wurde in der Türkei
erstmals die gesetzliche Arbeitslosenversicherung im türkischen
Sozialversicherungssystem eingeführt. Mit Beginn des Monats Juni
2000 wurden Sozialversicherungbeitrage zur Arbeitslosigkeit von den
Löhnen der abhaengigen Beschaeftigten an die
Sozialversicherungsanstalt abgeführt. Erste Arbesitlosengelder an
sozialversicherte Arbeitslose wurden ab dem Monat Februar 2002
gezahlt.
Die
Arbeistlosenversicherungspraemie betraegt für den Arbeitnehmer 2 %
und für den Arbeirgeber 3 %. Der Staat leistet dem System
gleichzeitig 2 %. Das Arbeitslosengeld betraegt 50 % des letzten
Bezugs des Arbeitsentgelts; darf aber dem Mindestlohn nicht
überschreiten
Kontrolle und Aufsicht im Arbeitsbereich
Die
Aufsicht und Kontrolle der Umsetzung der Vorschriften den
Arbeitsbereich betreffend übernimmt der Staat. Die Aufsicht und
Kontrolle führen dazu befugte Beamten des Arbeitsministeriums durch.
Die
Aufsicht und Kontrolle in militärischen Betrieben und Anlagen, wo
Produkte für die Sicherheit des Landes hergestellt werden, findet im
Rahmen einer vom Verteidigungsministerium und Arbeitsministerium
gemeinsam ausgearbeiteten Satzung statt.
Die
Arbeitgeber stellen in ihren Betrieben und Anlagen ein spezielles
Buch zur Verfügung, worin die Kontrolleure die Ergebnisse eintragen
können. Die Arbeitgeber müssen die von betreffenden Behörden
geschickten Dokumente ausfüllen und rechtzeitig zurückschicken.
Die 'Anstalt für Arbeit und
Arbeitervermittlung' (Arbeitsamt)
Nach
Artikel 83 des Arbeitsgesetzes übernimmt der Staat als eine
öffentliche Aufgabe die Anstellung von Arbeitern in einer geeigneten
Arbeit sowie die Vermittlung zwischen Arbeitgebern und
Arbeiternehmern. Im Rahmen dieser Aufgabe des Staates, die durch das
Arbeitsgesetz legitimiert wird, wurde die Anstalt für Arbeit und
Arbeitervermittlung gegründet. Das Gesetz Nummer 4837 die Gründung
der Anstalt für Arbeit und Arbeitervermittlung sowie deren Aufgaben
betreffend trat am 28.Januar 1946 in Kraft.
Die Anstalt für Arbeit und
Arbeitervermittlung arbeitet im Rahmen des Ministeriums für Arbeit
und Soziale Sicherheit als juristische Persönlichkeit unter Aufsicht
des 'Hohen Aufsichtsrates des Ministerpräsidiums' und ist finanziell
und verwaltungstechnisch autonom.
Die Anstalt für Arbeit und
Arbeitervermittlung erfüllt ihre gesetzlich vorgesehenen Aufgaben im
Rahmen des Beschlusses Nummer 96 des 'Internationalen Bundes für
Arbeit'. Die Anstalt muß dabei die Vorschläge und Ansichten eines
zentralen Beirats, der wiederum aus Vertretern der Arbeitnehmer,
Arbeitgeber und Regierung besteht, sowie der 'Regionalen
Beratungsausschüsse' in den Bezirken beachten.
Die Regulierung von Angebot und Nachfrage
im Arbeitsmarkt, die Aus- und Weiterbildung der Arbeiter vor und
während ihrer Anstellung oder die Vermittlung von Arbeitsverträgen
gehören ebenfalls zu den Aufgaben der Anstalt für Arbeit und
Arbeitervermittlung. Ferner übernimmt die Anstalt bei der Entsendung
von Arbeitern ins Ausland eine Vermittlerrolle.
Wöchentliche Freie Tage
Alle
Arbeitsplätze in der Türkei müssen einmal in der Woche einen freien
Tag haben. Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst haben in der
Woche zwei Tage frei. Nur Betriebe und Arbeitsplätze, die in den
Bereichen Landwirtschaft, Kommunikation, Verkehr, Gesundheit,
Forstwesen u.ä. arbeiten, sind nicht gezwungen, wöchentlich einen
freien Tag zu machen. Das gleiche gilt auch für Museen,
Bibliotheken, Theater, Kinos, Sportanlagen, Konferenz- und
Konzertsäle, Bäckereien und Souveniergeschäfte. An diesen
Arbeitsplätzen können die Beschäftigten schichtweise ihre
wöchentlichen freien Tage wahrnehmen.
Feiertage
Der 29.
Obtober, an dem 1923 die Republik proklamiert wurde, ist ein
nationaler Feiertag. Sowohl im In- als auch im Ausland finden nur an
diesem Tag staatliche Zeremonien statt. Das Fest beginnt am
28.Oktober um 13.00 Uhr und dauert den 29.Oktober an.
Die
übrigen offiziellen Feste sind das nationale Unabhängigkeits- und
Kinderfest am 23.April, das Jugend-, Sport- und Gedenkfest Atatürks
am 19.Mai, sowie das Siegesfest am 30.August. Die religiösen Feste
sind das Ramazan- und Opferfest. Die Feiertage des Ramazanfestes
beginnen am Vortag des Festes um 13.00 Uhr und dauern 3,5 Tage, die
Feiertage des Opferfestes 4,5 Tage. Da diese Feste nach dem
islamischen Kalender gefeiert werden, ändert sich jedes Jahr das
Datum.
Am
1.Januar ist Neujahrsfest. Bei nationalen, offiziellen und
religiösen Festen sowie am Silvester haben öffentliche Anstalten und
Institutionen frei. Für Institutionen, die ohne Unterbrechung
arbeiten müssen, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Wichtige Regelungen zum kollektiven
Arbeitsrecht
In der
Türkei hat jeder das Recht, Beruf und Arbeitsplatz frei zu wählen
und einen entsprechenden Vertrag abzuschließen. Arbeitnehmer und
Arbeitgeber haben das Recht zur Gründung von Gewerkschaften und
Verbänden ohne vorherige Genehmigung, um die wirtschaftlichen und
sozialen Rechte und Interessen ihrer Arbeiter und Mitglieder zu
schützen und zu erweitern. Die Mitgliedschaft in den Gewerkschaften
und der Austritt sind der einzelnen Person überlassen. Niemand kann
dazu gezwungen werden, einer Gewerkschaft beizutreten, Mitglied zu
bleiben oder aus der Gewerkschaft auszutreten. Jedoch können
Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht zeitgleich Mitglied in mehreren
Gewerkschaften sein. Die Einstellung an einem Arbeitsplatz darf
nicht von der Mitgliedschaft oder Nichtmitgliedschaft in einer
Gewerkschaft abhängen.
Regelungen zur Gründung von Gewerkschaften und ihres
Tätigkeitsbereiches
Arbeitnehmergewerkschaften können zum Zwecke landesweiter Aktivitäten
in einem bestimmten Berufszweig von Arbeitnehmern, die in diesem
Berufszweig tätig sind, gegründet werden.
Auch
Arbeitgeberverbände können für landesweite Tätitgkeiten in einem
bestimmten Berufszweig von Arbeitgebern aus diesem Berufszweig
gebildet werden. Öffentliche Arbeitgeberverbände müssen nicht
unbedingt von Arbeitgebern aus der betreffenden Berufsbranche
gegründet werden und nicht unbedingt in der betreffenden
Berufsbranche tätig sein.
In einem
bestimmten Berufszweig können mehrere Gewerkschaften gegründet
werden. Jedoch können Arbeitergewerkschaften nicht nach Beruf und
Betrieb gegründet werden. Gewerkschaften können Zweigstellen
eröffnen, falls sie dies in ihre Satzung aufnehmen und einen
betreffenden Beschluß in der Vollversammlung verabschieden.
Gewerkschaften, deren Vertretungen und Verbände müssen über eine
Vollversammlung, einen Vorstand, Aufsichtsrat und Disziplinarrat
verfügen.
Gewerkschaften und Verbände haben das Recht darauf, mit
internationalen Institutionen Beziehungen aufzunehmen, diesen
beizutreten oder aus ihnen auszutreten, soweit sie nicht gegen die
Prinzipien des türkischen Staates wie Demokratie, Laizismus,
sozialer Rechtsstaat, gegen das Prinzip der unverzichtbaren Einheit
des Landes und Volkes sowie gegen das Prinzip, daß die Souveränität
der türkischen Nation keinesfalls einer Person oder einem bestimmten
Personenkreis überlassen werden kann, widersprechen und die keine
Tätigkeiten gegen die Gewissens- und Glaubensfreiheit durchführen.
Entsprechend dem kollektiven Arbeitsrecht und seiner Bestimmungen
können in der Türkei weder Arbeitnehmer noch Arbeitergewerkschaften
und ihre Verbände Arbeitgeberinstitutionen, und umgekehrt
Arbeitgeber sowie Arbeitgeberinstitutionen nicht
Arbeitnehmergewerkschaften oder ihren Verbänden beitreten.
Wichtige gesetzliche Regelungen zu Tarifverträgen, Streiks und
Aussperrungen
Die
Tarifverträge in der Türkei haben eine Frist von 12 Monaten bis drei
Jahren. Nach Unterzeichnung eines Tarifvertrages ist seine
Verlängerung, Verkürzung oder ein frühzeitiger Abbruch der gültigen
Vertragsfrist nicht möglich. Als Ausnahme gelten die Tarifverträge
bei Arbeiten, die weniger als ein Jahr dauern sollen. Aus dem
Tarifvertrag können allein die Mitglieder der Gewerkschaft Gebrauch
machen, die die Tarifverhandlungen geführt hat.
Die
Tarifverträge können die gegenseitigen Rechte und Aufgaben der
Parteien, die Umsetzung und Kontrolle des Vertrags sowie die
Verfahrensweisen, die bei Unstimmigkeiten zu verfolgen sind,
betreffen. Ein Tarifvertrag kann für mehrere Arbeitsplätze im
gleichen Berufszweig gültig sein. Jedoch können Arbeiter eines
Betriebes nicht zeitgleich mehr als einen Tarifvertrag abschließen.
Eine
Arbeitnehmergewerkschaft, in deren betreffenden Berufszweig
(ausschließlich der Branchen Landwirtschaft, Forstwesen, Jägerei und
Fischerei) mindestens 10% der Arbeitnehmer Mitglieder der
Gewerkschaft sind, kann für Arbeitsplätze, an denen mindestens 50%
der Arbeiter Mitglied der betreffenden Arbeitergewerkschaft sind, im
Namen dieses Arbeitsplatzes Tarifverhandlungen führen und einen
Tarifvertrag unterzeichnen. Bei Betriebsverträgen werden die
betreffenden Arbeitsplätze als ein Ganzes betrachtet und die
Mehrheit auf dieser Basis errechnet.
Das
Streik- und Aussperrungsrecht gilt in der Türkei nicht bei
Bergungs-, Rettungs- und Begräbnisarbeiten, bei Arbeiten in der
Wasser-, Strom-, Gasversorgung, bei der Produktion von Kohle für
Wärmekraftwerke, bei Bohr-, Förderungs-, Produktions- und
Zulieferbetrieben für Gas und Erdöl, im Bankwesen, für Notare, bei
der öffentlichen Feuerwehr, beim öffentlichen Transport in den
Städten auf dem Land, zur See, mit der Bahn und anderen
Transportmitteln.
Als
weitere Arbeitsplätze sind Betriebe, die Arzneimittel produzieren,
Betriebe, die Impfstoffe und Serum herstellen, Krankenhäuser,
Kliniken, Sanatorien, Heilanstalten, Polikliniken und Apotheken
sowie die direkt vom Verteidigungsministerium und von der
Kommendantur der Gendarmarie betriebene Arbeitsplätze, Erziehungs-
und Ausbildungsanstalten, Kindergärten, Altersheime und Friedhöfe
vom Streik- und Aussperrungsrecht ausgeschlossen.
Ferner
sind Streik und Aussperrung während des Kriegs oder während einer
landesweiten oder teilweisen Mobilisierung im Lande verboten.
Beschäftigung in der Türkei
Nach
Ergebnissen einer Studie des Staatlichen Amts für Statistik zur
Arbeitskraft (aktiven Bevölkerung) wurden 1999 in allen Sektoren
insgesamt 21,546.000 Personen als zivile Arbeitskraft angestellt.
45,1% davon waren in der Landwirtschaft, 15,2% in der Industrie und
39,7% im Dienstleistungssektor tätig.
In den
letzten Jahren steigt die Zahl der arbeitenden Frauen in der Türkei.
Der Anteil der maennlichen Beschaeftigeten unter der Arbeitskraft
ist nach wie vor sehr gross (74 %).
45% der
in der Produktionsindustrie beschäftigten Personen arbeiten in der
Industrieregion Marmara. Die zweitdichteste Region an ziviler
Arbeitskraft in der Industrie ist das ägäische Gebiet.
Nur
knapp der 3 % aller Beschaeftigten haben zuvor eine Hochschule
besucht.
Die
Aktivitäten zur Gründung eines umfangreichen Informationssystems zum
Arbeitsmarkt halten unter Leitung des Staatlichen Amtes für
Statistik an. Ferner wurde im Rahmen eines Projektes zur
Beschäftigung und Ausbildung ein Informations und Beratungsrat für
den Arbeitsmarkt gegründet. Ein Arbeits-Anpassungsprojekt wurde
aktiv, um negative Auswirkungen der Privatisierung zu beseitigen bzw.
auf ein Minimum zu reduzieren. Die Bemühungen um Entwicklung der
Vorschriften des Arbeitslebens im Rahmen der Anpassungsprinzipien an
die Europäische Union sowie der Normen des Internationalen Bundes
für Arbeit werden fortgesetzt.
(Mehr
über die Türkei erfahren Sie unter diesen Adressen:
www.forsnet.com.tr und
www.tbb.gen.tr).
Soziale
Grundprobleme in der Türkei
Geschichte
der deutschen sozialpolitischen Gesetzregelungen (Gegliedert nach
chronologischer Reihenfolge)
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