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Was
ist Sozialpolitik ?
Die
wichtigsten Geldleistungen der Sozialen Sicherheit in Deutschland
Schutz
der Beschaeftigten in der Türkei
Soziale
Grundprobleme in der Türkei
Geschichte
der deutschen sozialpolitischen Gesetzregelungen (Gegliedert nach
chronologischer Reihenfolge) 1839:
Das preußische "Regulativ über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter in
Fabriken" schränkt die Kinderarbeit ein.
1845:
In Preußen werden die
Beschränkungen der Gewerbeordnung gelockert; die Industrialisierung beginnt.
Verbot des Trucksystems, also der Entlohnung der Arbeiter mit den von ihnen
produzierten Waren.
1849:
Erste unentgeltliche Stellenvermittlung durch den "Verein für Arbeits- und
Arbeiternachweisung" in Dresden.
1863:
Der Allgemeine Deutsche Arbeiterverein und der Verband Deutscher
Arbeitervereine, die Vorläufer der Gewerkschaften, werden gegründet.
1868:
Durch das "Gesetz über die eingeschriebenen Hilfskassen" werden die örtlichen
Krankenkassen (heute Ortskrankenkassen) zur Pflicht für alle gemacht, die nicht
schon einer der seit langem bestehenden Betriebskrankenkassen oder den regional
bzw. berufsständisch gegliederten Hilfskassen angehören.
1869:
Die Gewerbeordnung wird neu gefasst. Sie enthält auch erste
Arbeitsschutzvorschriften.
1876:
Durch das Reichsgesetz über Hilfskassen werden die Vorläufer der heutigen
Krankenkassen gegründet.
1878:
Bismarck erlässt das Sozialistengesetz gegen die "gemeingefährlichen
Bestrebungen der Sozialdemokratie", wodurch unter anderem auch die Arbeit der
Gewerkschaften verboten wird. In einer Novelle zur Gewerbeordnung werden
erstmals Mutterschutzvorschriften festgelegt.
1881:
In der "Kaiserlichen Botschaft" kündigt Wilhelm I. die Erarbeitung von
Sozialgesetzen an.
1883:
Das "Gesetz betr. die Krankenversicherung der Arbeiter" ist das erste der
angekündigten Gesetze. Es bringt Kostenübernahme bei ärztlicher Behandlung, für
Arzneimittel und Krankengeldzahlung.
1884:
Eine gemeinsame Haftung der Unternehmer gegen Berufsunfälle wird durch das
Unfallversicherungsgesetz geschaffen.
1889:
Die Alters- und Invalidenversicherung wird durch das "Gesetz betr. die
Invaliden- und Alterssicherung" eingeführt. Altersgrenze für den Rentenbezug ist
das 70. Lebensjahr. Invaliditätsrenten werden bei Erwerbsunfähigkeit gezahlt.
1890:
Das Sozialistengesetz wird aufgehoben, Gewerkschaften werden wieder zugelassen.
1891:
Die Gewerbeordnung wird überarbeitet. Sie enthält jetzt auch das so genannte
Arbeiterschutzgesetz; außerdem wird die staatliche Gewerbeaufsicht eingeführt.
Des Weiteren erlaubt sie freiwillige Arbeiterausschüsse in den Betrieben.
1892:
Die Krankenversicherung wird durch das Krankenversicherungsgesetz überarbeitet.
Es erweitert die Versicherungspflicht und bezieht erstmals Familienangehörige
mit ein.
1905:
In Bergbaubetrieben werden Arbeiterausschüsse zur Pflicht.
1911:
Angestellte werden in die neu eingeführte Angestelltenversicherung übernommen.
Erlass der Reichsversicherungsordnung (RVO), die die drei
Sozialversicherungsgesetze zusammenfasst. Die RVO bringt Leistungsverbesserungen
in der Krankenversicherung. Erstmals werden Hinterbliebene in die
Rentenversicherung aufgenommen.
1916:
Das Vaterländische Hilfsdienstgesetz erkennt die Gewerkschaften als Vertreter
der Arbeitnehmer an, Arbeiterausschüsse repräsentieren die Arbeitnehmer in den
Betrieben. In der Rentenversicherung wird die Altersgrenze für Männer auf 65 und
für Frauen auf 60 Jahre herabgesetzt.
1918:
Die 48-Stunden-Woche wird eingeführt. Die Erwerbslosenfürsorge wird
eingerichtet. Den Einstieg in die Koalitionsfreiheit bringt die
Tarifvertragsordnung.
1919:
Durch die Kriegsbeschädigtenfürsorge wird erstmals das Ziel "Rückführung in das
Wirtschaftsleben" vorgegeben. Die Weimarer Reichsverfassung erkennt in Art. 165
Arbeitsräte an.
1920:
Gewerkschaften
und Arbeitgeberverbände erhalten die Tarifautonomie. Das Reichversorgungsgesetz
regelt die Grundzüge der Kriegsopferversorgung. Das Betriebsrätegesetz führt
allgemein die kollektive Vertretung von Arbeitnehmerinteressen im Betrieb ein.
1923:
Für Bergleute wird die Knappschaftsversicherung eingerichtet. Eine
Schlichtungsordnung eröffnet die Möglichkeit, Arbeitskämpfe durch einen
verbindlichen Schiedsspruch abzuwenden. Schwerbehinderte, früher
Schwerbeschädigte genannt, sollen durch das Schwerbeschädigtengesetz bei der
beruflichen Eingliederung unterstützt werden.
1925:
Die Unfallversicherung wird auf Berufskrankheiten und Wegeunfälle ausgedehnt.
1926:
Durch das Arbeitsgerichtsgesetz wird eine eigenständige Gerichtsbarkeit für
arbeitsrechtliche Streitigkeiten geschaffen.
1927:
Das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenversicherung tritt in
Kraft. Berufsberatung sowie Arbeits- und Lehrstellenvermittlung werden zur
staatlichen Aufgabe. Das Arbeitslosengeld ersetzt die Erwerbslosenfürsorge und
soll die wirtschaftliche Not lindern. Für Seeleute wird ein eigener
Krankenversicherungszweig gegründet. Das Gesetz über die Beschäftigung vor und
nach der Niederkunft konkretisiert den Mutterschutz.
1930:
Der Vertrauensärztliche Dienst wird errichtet.
1934:
Mit dem Gesetz zur Ordnung der nationalen Arbeit lösen die Nationalsozialisten
Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände auf, Betriebsräte werden beseitigt, das
Führerprinzip eingeführt.
1938:
Die Altersversorgung für das Handwerk wird eingeführt. Dauer und Verteilung der
Arbeitszeit und der Ruhepausen werden durch die Arbeitszeitordnung geregelt.
1942:
"Die im
Erwerbsleben stehende Frau vor Gefahren für ihre Mutterschaftsleistung zu
schützen" ist Zweck des Gesetzes zum Schutz der erwerbstätigen Frau.
1946:
Die Alliierten führen wieder Betriebsräte und Betriebsverfassung ein.
1947:
Vereinbarung der Treuhandverwaltung für die Werke der eisen- und
stahlerzeugenden Industrie in der britischen Besatzungszone und den
Gewerkschaften, die Aufsichtsräte zu gleichen Teilen mit Vertretern der
Anteilseigner und der Arbeitnehmer sowie den Vorstand mit einem Arbeitsdirektor
zu besetzen.
1949:
Das Tarifvertragsgesetz setzt die Normen der Tarifvertragsordnung wieder in
Kraft.
1950:
Die Versorgung der Kriegsopfer und der Kriegshinterbliebenen wird durch das
Bundesversorgungsgesetz neu geregelt.
1951:
Für die Arbeitnehmer im Bergbau und in der eisen- und stahlerzeugenden Industrie
bringt das Montan-Mitbestimmungsgesetz die paritätische Mitbestimmung im
Aufsichtsrat. Das Kündigungsschutzgesetz legt strengere Maßstäbe bei der
Kündigung von Arbeitnehmern an. Ob und wann an Feiertagen geleistete Arbeit
durch erhöhte Verdienste ausgeglichen werden muss, regelt das
Feiertagslohngesetz. Heimarbeiter werden durch das Heimarbeitsgesetz wie
Arbeitnehmer geschützt.
1952:
Durch das Betriebsverfassungsgesetz erhalten die Arbeitnehmer mehr und bessere
Mitspracherechte im Betrieb. Das Mutterschutzgesetz schützt Frauen während der
Schwangerschaft vor Kündigung und führt den Mutterschutzurlaub ein. Die
Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung wird
gegründet.
1953:
Die
Rentenversicherung der Angestellten verselbstständigt sich wieder. Die
Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin nimmt die Arbeit auf.
Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst werden - ähnlich wie im
Betriebsverfassungsgesetz - die Mitwirkungsmöglichkeiten durch
Personalvertretungsgesetze geregelt. Die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
werden als eigenständige Gerichtszweige installiert. Das Recht der
Schwerbeschädigten wird verbessert, es sieht sogar die zwangsweise Einstellung
vor, wenn Arbeitgeber der Beschäftigung einer bestimmten Quote von
Schwerbeschädigten nicht nachkommen.
1956:
Durch das Gesetz über die Krankenversicherung der Rentner wird dieser
Personenkreis in die Gesetzliche Krankenversicherung einbezogen.
1957:
Die Rentenversicherungs-Neuregelungsgesetze, bekannt geworden als Erste
Rentenreform, vereinheitlichen das Rentenrecht. In der
Arbeiter-Rentenversicherung fällt die Versicherungspflichtgrenze ganz weg, in
der Angestellten-Rentenversicherung wird sie erhöht. Leistungen zur
Rehabilitation werden ausgeweitet. Wichtigster Teil der Rentenreform: Die
Dynamisierung, also die jährliche Anpassung der Renten an die wirtschaftliche
Entwicklung. Für Arbeiter wird der erste Schritt zur Lohnfortzahlung im
Krankheitsfall gemacht. Der Arbeitgeber muss das Krankengeld aufstocken. Die
Altershilfe für Landwirte wird errichtet. Mit dem Gesetz über
Arbeitnehmererfindungen werden die Rechte von Arbeitnehmern bei Erfindungen
verankert. Arbeitnehmern, die zum Wehr- oder Zivildienst eingezogen werden, wird
durch das Arbeitsplatzschutzgesetz der Arbeitsplatz gesichert.
1960:
Der Schutz der Jugendlichen vor Überbeanspruchung am Arbeitsplatz wird durch das
Jugendarbeitsschutzgesetz verbessert. Erstmals wird aufgrund des
Wohngeldgesetzes ein Zuschuss zur Miete gezahlt.
1961:
Das Bundessozialhilfegesetz bringt einen Rechtsanspruch für jeden, der in Not
gerät und sich selbst nicht helfen kann. Das 1. Vermögensbildungsgesetz
begünstigt die Anlage von freiwilligen vermögenswirksamen Leistungen.
1963:
Für alle Arbeitnehmer wird durch das Bundesurlaubsgesetz ein Mindesturlaub
festgelegt.
1969:
Das Arbeitsförderungsgesetz löst das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und
Arbeitslosenversicherung ab. Seine Zielsetzung ist die Verhütung von
Arbeitslosigkeit. Als neue Leistung wird das Kurzarbeitergeld eingeführt. Das
Lohnfortzahlungsgesetz sichert Arbeitern bei Krankheit nun den vollen Lohn für
sechs Wochen. Hersteller und lmporteure sind durch das Gerätesicherheitsgesetz
verpflichtet, nur solche Maschinen und Geräte auf den Markt zu bringen, die dem
jeweiligen Stand der Technik entsprechen und somit möglichst sicher sind. Das
Berufsbildungsgesetz verfolgt das Ziel, umfassende und bundeseinheitliche
Regelungen für die Berufsausbildung zu schaffen.
1970:
Das Zweite Krankenversicherungs-änderungsgesetz legt die
Versicherungspflicht-grenze auf 75 Prozent der Beitragsbemessungs-grenze in der
Rentenversicherung fest, dynamisiert sie also. Dadurch werden immer mehr
Personen in den Schutz der Gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen. Es wird
die finanzielle Förderung von Schülern und Studenten durch das
Bundesausbildungs-förderungsgesetz eingeführt.
1971:
Schüler, Studenten und Kinder in Kindergärten werden in die Gesetzliche
Unfallversicherung aufgenommen. Erstmals wird der Präventionsgedanke in der
Gesetzlichen Krankenversicherung verankert.
1972:
Das Betriebsverfassungs-gesetz wird reformiert. Die Arbeitnehmer und ihre
Gewerkschaften erhalten mehr Rechte im Betrieb. Die Zweite Rentenreform öffnet
die Rentenversicherung für Selbstständige und Hausfrauen, schafft eine Rente
nach Mindesteinkommen und führt die flexible Altersgrenze mit 63 Jahren ein.
Außerdem wird ein Finanzausgleich zwischen den Rentenversicherungsträgern
vorgesehen. Ein besonderer Versicherungsträger wird für die Krankenversicherung
der Landwirte eingerichtet. Das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen
Arbeitnehmerüberlassung engt die Leiharbeit ein.
1973:
Durch das Arbeitssicherheitsgesetz werden die Betriebe zur Bestellung von
Sicherheitsfachkräften und Betriebsärzten verpflichtet, um Arbeitnehmer vor den
Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
1974:
In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden Leistungsverbesserungen in Kraft
gesetzt. Das Schwerbehindertengesetz schafft Rechte für alle Behinderten,
unabhängig von der Ursache der Behinderung. Das
Rehabilitations-Angleichungsgesetz vereinheitlicht die Maßnahmen zur
Wiedereingliederung bei allen Sozialversicherungsträgern. Fahrgemeinschaften
werden in den Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung aufgenommen. Das
Forschungsprogramm zur Humanisierung des Arbeitslebens soll die Grundlagen für
die Gestaltung menschenwürdiger und menschengerechter Arbeitsplätze verbessern.
Betriebliche Versorgungszusagen werden durch das Gesetz zur Verbesserung der
betrieblichen Altersversorgung abgesichert.
1975:
Für Behinderte werden alle Zweige der Sozialversicherung geöffnet. Die bisherige
Kindergeldregelung wird durch das Bundeskindergeldgesetz reformiert. Durch die
Krankenversicherung der Studenten werden Studierende versicherungspflichtig. Der
erste Band des Sozialgesetzbuchs (Teil I, Allgemeine Vorschriften) wird
verabschiedet. Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert die Mindeststandards
beim Betreiben von Arbeitsstätten.
1976:
Für Arbeitnehmer in Großbetrieben wird die Mitbestimmung im Aufsichtsrat
beschlossen. Das Jugendarbeits-schutzgesetz wird überarbeitet. Es verbietet die
Beschäftigung von Jugendlichen unter 15 Jahren. Gefährliche Arbeitsstoffe müssen
aufgrund der Arbeitsstoffverordnung gekennzeichnet werden. Der Teil IV des
Sozialgesetzbuchs (Gemeinsame Vorschriften für die Renten-, Kranken- und
Unfallversicherung) tritt in Kraft.
1977:
Das Opferentschädigungsgesetz wird erlassen. In der Krankenversicherung wird der
Finanzausgleich zur Milderung der Belastungen durch die Krankenversicherung der
Rentner eingeführt. Mit dem ersten Gesetz zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen
wird versucht, die Kosten der Krankenversicherung in den Griff zu bekommen.
1979:
Der Mutterschutz wird verbessert: Nach Ablauf der Mutterschutzfrist kann ein
viermonatiger Mutterschutzurlaub genommen werden. Für Schwerbehinderte wird das
Rentenalter auf 61 Jahre herabgesetzt. Das Gerätesicherheits-gesetz wird
novelliert. Zweites Gesetz zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen.
1980:
Sozialgesetzbuch Teil X (Verwaltungsverfahren) wird in Kraft gesetzt. Für
Schwerbehinderte wird das Rentenalter auf 60 Jahre herabgesetzt.
1981:
Durch das Künstlersozialversicherungsgesetz werden selbstständige Künstler und
Publizisten in die gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung einbezogen. Das
Gesetz zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung wird erlassen.
1984:
Das Krankenhausfinanzierungsgesetz wird reformiert.
1985:
Durch das Beschäftigungs-förderungsgesetz werden zeitlich befristete
Arbeitsverhältnisse ohne den sonst üblichen Befristungsgrund zugelassen.
Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld werden durch das Bundeserziehungs-geldgesetz
1986:
Eine Reform des Schwerbehindertengesetzes erweitert den Kreis der geschützten
Personen.
1988:
Der Teil V des Sozialgesetzbuchs regelt die Krankenversicherung. Mit dem Gesetz
zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand
wird der Vorruhestand eingeführt. Mit dem Gesetz zur Bildung von Jugend- und
Auszubildendenvertretungen wird die Jugendvertretung des
Betriebsverfassungsgesetzes auch auf Auszubildende über 18 Jahre ausgedehnt.
Leitenden Angestellten wird durch das "Gesetz zur Änderung des
Betriebsverfassungsgesetzes, über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
und zur Sicherung der Montan-Mitbestimmung" eine eigene betriebliche
Interessenvertretung eingeräumt.
1989:
Durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen wird das Recht der
Gesetzlichen Krankenversicherung auf eine neue Basis gestellt.
1991:
Teil VIII Kinder- und Jugendhilferecht des Sozialgesetzbuchs wird fertig
gestellt.
1992:
Das Rentenreformgesetz entwickelt das Rentensystem angesichts der sich ändernden
Rahmenbedingungen weiter. Der Teil VI (Rentenversicherung) des Sozialgesetzbuchs
wird verabschiedet. Die Altersgrenzen bei der Altersrente für Frauen und der
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit sollen bis 2012 schrittweise von 60 auf 65
Jahre angehoben werden.
1993:
Das
Gesundheitsstrukturgesetz versucht, die Ausgaben der Krankenversicherung zu
begrenzen.
1994:
Im Arbeitszeitgesetz werden die Grundlagen des Arbeitszeitrechts
zusammengefasst. Das Pflegeversicherungsgesetz wird als fünfte Säule der
Sozialversicherung beschlossen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz sichert allen
Arbeitnehmern und Auszubildenden, einschließlich der geringfügig und kurzzeitig
Beschäftigten, die Fortzahlung des Arbeitsentgelts in den ersten Wochen einer
Erkrankung.
1996:
Das Recht der Gesetzlichen Unfallversicherung wird als siebter Teil in das
Sozialgesetzbuch eingearbeitet. Mit dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz wird für das
Baugewerbe die Möglichkeit eröffnet, Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer auf
deutschen stellen vorzuschreiben und so faire Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt
herzustellen. Durch die Übernahme europäischer Arbeitsschutznormen führt das
Arbeitsschutzgesetz Arbeitsschutzpflichten für Arbeitgeber und Beschäftigte in
allen Tätigkeitsbereichen ein. Die mit dem Rentenreformgesetz1992 eingeleitete
schrittweise Anhebung der Altersgrenzen bei der Altersrente wg. Arbeitslosigkeit
und der Altersrente für Frauen wird bis Ende 2001 bzw. bis Ende 2004 vollzogen.
1998:
Das Recht der Arbeitsförderung wird durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz als
dritter Teil in das Sozialgesetzbuch eingegliedert.
1999:
Mit dem Korrekturgesetz der Bundesregierung wird auch das
Arbeitnehmer-Entsendegesetz geändert, um dem Sozial- und Lohndumping auf
deutschen Baustellen noch wirksamer entgegenzutreten. Unter anderem wurde die
Befristung des Gesetzes aufgehoben, die Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das
Gesetz erhöht und eine spezielle Haftung des Generalunternehmers für die von ihm
eingeschalteten Subunternehmer eingeführt. Mit dem geänderten Gesetz erfüllt
Deutschland auch seine Verpflichtung zur Umsetzung der EU-Entsende-Richtlinie.
Zur Bekämpfung des zunehmenden Missbrauchs bei der Ausgestaltung von
Beschäftigungsverhältnissen und zur Stabilisierung des versicherungspflichtigen
Personenkreises hat die Bundesregierung die Vorschriften über die
Versicherungspflicht für so genannte Scheinselbstständige präzisiert und das
Recht der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse reformiert. Im Rahmen eines
umfassenden Zukunftsprogrammes wurde die Erneuerung des Rentensystems durch eine
Rentenstrukturreform beschlossen. Ziel dieser Reform ist es, nachhaltige
Grundlagen für die Zukunftsfestigkeit der Rentenversicherung und des gesamten
Alterssicherungssystems zu schaffen.
2000:
Umsetzung der europäischen Richtlinien über Teilzeitarbeit und befristete
Arbeitsverträge, mit dem Ziel, die Akzeptanz für Teilzeitarbeit zu erhöhen und
dadurch zum Abbau der Arbeitslosigkeit beizutragen. Die Diskriminierung
befristet Beschäftigter gegenüber unbefristet eingestellten Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer soll bekämpft, ihre Chancen auf eine Dauerbeschäftigung sollen
verbessert werden. Mit der im September 2000 beschlossenen
Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes ist für die Prüfung besonders
gefährlicher, so genannter überwachungsbedürftiger Anlagen wie Aufzüge,
Dampfkessel, Druckbehälter usw. ein freier Marktzugang für alle
Prüforganisationen ermöglicht. Zum 1. Oktober treten aufgrund des
Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit schwerbehinderter Menschen eine
Reihe von Änderungen in Kraft, die Arbeitgeber zur verstärkten Beschäftigung
schwerbehinderter Menschen veranlassen sollen.
2001:
Zum 1. Oktober treten aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
schwerbehinderter Menschen eine Reihe von Änderungen in Kraft, die Arbeitgeber
zur verstärkten Beschäftigung schwerbehinderter Menschen veranlassen sollen. Zum
1. Januar tritt das Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter
Erwerbsfähigkeit in Kraft. Die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrente wird durch
eine zweistufige Erwerbsminderungsrente ersetzt. Die Altersgrenze bei der
Altersrente für schwerbehinderte Menschen wird ab 2001 stufenweise von 60 auf 63
Jahre angehoben. Ab dem 1. Januar 2001 werden Einmalzahlungen künftig bei der
Berechnung des Arbeitslosengeldes und des Unterhaltsgeldes berücksichtigt. Der
Bundesrat hat am 11. Mai 2001 dem Altersvermögensgesetz zugestimmt. Ab 2002
werden die private und betriebliche Altersvorsorge vom Staat umfassend
gefördert. Im Juli 2001 tritt das Neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) in Kraft, das
die Leistungen im Bereich des Behindertenrechts bündelt. Das Gesetz zur Reform
des Betriebsverfassungsgesetzes tritt am 28. Juli 2001 in Kraft. Es baut auf dem
bewährten System der betrieblichen Mitbestimmung auf, passt sie den heutigen
Bedingungen der Wirtschafts- und Arbeitswelt an und schafft eine Basis für die
Zukunft.
2002:
Ab dem 1. Januar 2002 wird der ergänzende Aufbau eines kapitalgedeckten
Altersvorsorgevermögens staatlich massiv gefördert: Das Job-AQTIV-Gesetz
(Aktivieren, Qualifizieren, Trainieren, Initiieren, Vermitteln) macht die
Arbeitsvermittlung effizienter und modernisiert die aktive Arbeitsmarktpolitik
grundlegend. Mit den gesetzlichen Maßnahmen zur Reform der Bundesanstalt für
Arbeit (BA), die zum 27. März 2002 in Kraft getreten sind, soll die Behörde in
ein Dienstleistungsunternehmen mit privatwirtschaftlicher Führungsstruktur
umgewandelt werden. Unter anderem wird die Vermittlung durch private Agenturen
verstärkt. Mit dem Meister-BAföG wird berufliche Bildung und Hochschulbildung
künftig gleichrangig behandelt. Es gelten für fortbildungswillige Fachkräfte die
gleichen Bedarfssätze wie für Studierende, die über das
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) gefördert werden. Am 1. Mai 2002 tritt
das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer
Gesetze in Kraft. Kernstück des Gesetzes ist die Herstellung einer umfassenden
Barrierefreiheit. Ab August 2002 wird Hochschulrahmengesetz in Kraft treten.
Danach werden für das Erststudium in Deutschland grundsätzlich keine
Studiengebühren mehr erhoben. Mit seiner Zustimmung am 21. Juni 2002 hat der
Bundesrat den Weg für ein neues Jugendschutzgesetz freigemacht. In dem neuen
Gesetz werden das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit und das
Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte zu
einem einheitlichen Jugendschutzgesetz zusammengeführt.
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